1. Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der gebuchten Einrichtungen/Leistungen der Fit for Life GmbH berechtigt. Bei widerrechtlicher Nutzung einer Leistung wird der Mehrpreis dieser Leistung für die gesamte Vertragslaufzeit erhoben.
2. Eine Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitglieds liegen.
3. Das Mitglied hat sich an die ausgehängte Hausordnung der Fit for Life GmbH zu halten, andernfalls kann die Mitgliedschaft nach Abmahnung durch die Fit for Life GmbH fristlos gekündigt werden. Die Beiträge zum nächstmöglichen fristgerechten Kündigungstermin können als Schadensersatz beim Mitglied durch die Fit for Life GmbH geltend gemacht werden.
4. Der Beitrag ist pünktlich im Voraus zu Beginn des Abrechnungszeitraumes zu bezahlen, ansonsten werden für jede Rücklast oder Mahnung 8,00€ Verwaltungsgebühr erhoben. Die Beiträge werden per Lastschrift erhoben.
5. Das Mitglied bestimmt durch die Wahl der Erstlaufzeit die Höhe seines Beitrages. Der Beitrag kann jährlich mit 4-wöchiger Mitteilungsfrist um maximal 5% angehoben werden. Sollte der derzeit gültige Mehrwertsteuersatz von 19% gesetzlich erhöht werden, so erhöhen sich auch die Beiträge entsprechend.
6. Die Mitgliedschaft ist frühestens zum Ende des ersten Vertragszeitraumes, mit einer Frist von 4 Wochen kündbar. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft um einen Monat. Die Kündigung muss dann 4 Wochen vor Ablauf des Vertrages erfolgen. Bei einer monatlich kündbaren Mitgliedschaft ist die Kündigung immer bis zum 15. des Monats einzureichen.
7. Erfüllungsort sind die Einrichtungen der Fit for Life GmbH. Wird es der Fit for Life GmbH aus Gründen der höheren Gewalt (z.B. staatlichen Vorgaben) unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzstunden. Bei vorübergehenden Schließungen wird der Vertrag um die Dauer der Schließung automatisch verlängert.
Die Fit for Life GmbH ist berechtigt ihre Einrichtungen jährlich für zwei Wochen zu schließen, um Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen zu ergreifen.
8. Werden die Einrichtungen/Leistungen an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitglieds liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrecht. Wird bei einem Umzug eine Entfernung von 30 km zur Fit for Life GmbH überschritten, kann die Mitgliedschaft mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende aufgelöst werden.
9. Es wird keine Haftung für mitgebrachte Kleidung, Geld oder Wertsachen bei Verlust oder Beschädigung übernommen. Bei Unfällen haftet das Studio im Rahmen der Haftpflichtversicherung.
10. Die Änderung der Bankverbindung, Kontaktdaten und Wohnanschrift sind der Fit for Life GmbH unverzüglich mitzuteilen.
11. Das Mitglied ist mit der Speicherung und Übertragung seiner personenbezogenen Daten durch die Fit for Life GmbH einverstanden.
12. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall wird die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
13. Die Fit for Life GmbH wird ermächtigt, den Beitrag zu Beginn des Abrechnungszeitraumes per Lastschrift einzuziehen.